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Ortsrecht der Gemeinde Wachtendonk
Die Gemeinde ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung berechtigt, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen (§ 7 GO NRW).
Die von der Gemeinde erlassenen Satzungen, Verordnungen und anderen bindenden Regelungen stellen das „Ortsrecht" dar. Es steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Wenn Sie zu einzelnen Vorschriften weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Person.
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Verwaltungsgebührensatzung
(*.pdf Dokument, 30,83 kB) -
Hauptsatzung
(*.pdf Dokument, 99,06 kB) -
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
(*.pdf Dokument, 143,84 kB) -
Richtlinien zur Gemeindewappenverwendung
(*.pdf Dokument, 69,40 kB) -
Zuständigkeitsordnung
(*.pdf Dokument, 35,74 kB) -
Durchführung von Bürgerentscheiden
(*.pdf Dokument, 27,56 kB) -
Satzung zur Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder
(*.pdf Dokument, 8,38 kB)





