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Leichenpässe
Nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen sind Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig. Der Leichenpass wird von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt.
Bosch, Herbert
- Telefon
- (0 28 36) 91 55-37
- Telefax
- (0 28 36) 91 55-737
- herbert.bosch@wachtendonk.de
- Zimmer
- 27; 2. Etage
- Adresse
- Weinstraße 1, 47669 Wachtendonk