Landtagswahl 2022

Landtagswahl am 15. Mai 2022

Am 15. Mai 2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt, bei der die Abgeordneten des 18. nordrhein-westfälischen Landtags für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Die Gemeinde Wachtendonk gehört zum Wahlkreis 54 Kleve I. Dieser Wahlkreis wird aus den Kommunen Geldern, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze gebildet.


Weiterführende Informationen

In dieser Rubrik finden Sie interessante Links und alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl.


Wahlbüro

Im Vorfeld der Wahl ist das Wahlbüro im Rathaus der Gemeinde Wachtendonk, im Erdgeschoss, Zimmer EG16, eingerichtet. Dort wird insbesondere das Briefwahlgeschäft abgewickelt. Erst am
13. Mai 2022, 13.00 Uhr, bezieht das „Wahlteam“ -wie in den zurückliegenden Wahlen- das Bürgerbüro.


Briefwahl

Wer am Wahltag aus einem persönlichen Grund verhindert ist, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Einen entsprechenden Antrag gibt es unter anderem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, kann aber auch formlos, schriftlich oder elektronisch gestellt stellen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online möglich. Sie finden einen entsprechenden Link unter den „Weiteren Informationen“.

Wahlberechtigte können Ihre unterlagen auch im Rathaus abholen und ihre Stimme an Ort und Stelle im Wahlbüro abgeben. Allerdings werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, aufgrund der beengten Raumsituation von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch zu machen, wenn auf postalischem Wege eine Rücksendung nicht mehr rechtzeitig möglich ist. Werfen Sie Ihren Antrag lieber in einen der am Rathaus angebrachten Briefkästen.

Jeden Tag erreicht das Wahlbüro eine Flut von Briefwahlanträgen. Diese werden nach Eingang unverzüglich bearbeitet und versandfertig gemacht. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr. Danach werden nur noch unter bestimmten Bedingungen Wahlscheine ausgestellt.

Die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen übernimmt die Deutsche Post AG unentgeltlich. Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde eingegangen sein.


Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

In der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 besteht während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlbüro des Rathauses die Möglichkeit der Einsichtnahme und Prüfung, ob die dort niedergelegten Daten richtig erfasst sind. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 29. April 2022 bis 12.00 Uhr, Einspruch einlegen. 



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