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Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige müssen mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG).
Seit dem 1. November 2010 werden neue Personalausweise im Format einer Scheckkarte ausgestellt, die einen Chip mit elektronischen Daten über die Person enthalten. Der Personalausweis bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Eine Möglichkeit ist das „Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (electronic identity) genannt. Sie können sich im Internet und auch an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktionen Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.
Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis - beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben - zu missbrauchen. Diese Funktion, auch Biometriefunktion genannt, schützt damit Ihre Identität. Wichtig ist: Ihr digitales Foto und Ihre Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.
Seit dem 2. August 2021 ist es in Deutschland verpflichtend, bei der Beantragung eines neuen Personalausweises die Fingerabdrücke abzugeben. Diese werden im Chip des Ausweises gespeichert. Die Regelung basiert auf der EU-Verordnung 2019/1157, die Deutschland entsprechend umgesetzt hat .Die Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit und soll die Identitätsfeststellung bei Kontrollen erleichtern. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich auf dem Ausweis-Chip gespeichert und nicht dauerhaft in zentralen Datenbanken hinterlegt .Bestehende Personalausweise ohne Fingerabdrücke behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Die Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke greift erst bei der Neubeantragung eines Ausweises.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftenfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit Ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- digitales biometrisches Lichtbild. Papierfotos können ab dem 01.05.2025 nicht mehr angenommen werden.
Eine Übersicht entsprechend zugelassener Fotostudios in Ihrer Nähe (z. B. rund um Wachtendonk) finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Kosten
Ausweis
Gebühr in €
Antragsteller unter 24 Jahren
22,80
Antragsteller ab 24 Jahren
37,00
Vorläufiger Personalausweis
10,00
Tätigkeit
Gebühr in €
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
Gebührenfrei
Nächträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
Gebührenfrei
Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
Gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen)
Gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen
Gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion
Gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates
Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Weiterführende Informationen
Beantragung
Den neuen Personalausweis können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Wachtendonk beantragen.
Antragsberechtigt ohne Zustimmung der Eltern sind im Regelfall Personen ab 16 Jahre.
Bei Kindern ab 0 bis 15 Jahren kann (mit Zustimmung beider Elternteile) ein Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Das Kind sowie ein Elternteil müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.- Personalausweise dürfen durch eine bevollmächtigte Person ab 16 Jahren abgeholt werden.
- Reisepässe dürfen nur durch eine bevollmächtigte Person ab 18 Jahren abgeholt werden.
Die Vollmacht muss schriftlich vorgelegt werden und die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
Gültigkeit
Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Anträge / Formulare
- Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten für einen Personalausweis oder Reisepass(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)

