Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche Staatsangehörige müssen mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG).

    Seit dem 1. November 2010 werden neue Personalausweise im Format einer Scheckkarte ausgestellt, die einen Chip mit elektronischen Daten über die Person enthalten. Der Personalausweis bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

    Eine Möglichkeit ist das „Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (electronic identity) genannt. Sie können sich im Internet und auch an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktionen Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.

    Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis - beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben - zu missbrauchen. Diese Funktion, auch Biometriefunktion genannt, schützt damit Ihre Identität. Wichtig ist: Ihr digitales Foto und - soweit vorhanden - Ihre Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.

    Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftenfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit Ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.

  • Erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
    • Biometrietaugliches Lichtbild in Frontalaufnahme (Gesicht muss zentriert auf Foto erkennbar sein)
  • Kosten

    Ausweis

    Gebühr in 

    Antragsteller unter 24 Jahren

    22,80

    Antragsteller ab 24 Jahren

    37,00

    Vorläufiger Personalausweis

    10,00


    Tätigkeit

    Gebühr in 

    Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres

    Gebührenfrei

    Nächträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

    6,00

    Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

    Gebührenfrei

    Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen)

    6,00

    Ändern der Anschrift bei Umzügen

    Gebührenfrei

    Sperren der Online-Ausweisfunktion

    Gebührenfrei

    Entsperren der Online-Ausweisfunktion

    6,00

    Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

    Festlegung durch jeweiligen Anbieter

  • Weiterführende Informationen

    Beantragung

    Den neuen Personalausweis können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Wachtendonk beantragen. 

    Antragsberechtigt ohne Zustimmung der Eltern sind im Regelfall Personen ab 16 Jahre.
    Bei Kindern zwischen 12 und 16 Jahren kann (mit Zustimmung beider Elternteile) ein Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
    Das Kind sowie ein Elternteil müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.

    Gültigkeit

    Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende