Leistungen des Sozialamtes

Leistungen des Sozialamtes 

Wer in wirtschaftlicher Not ist oder zu geraten droht, könnte Anspruch auf Sozialhilfe, oder andere finanzielle Leistungen (z.B. Wohngeld) haben. 

Das Sozialamt berät kompetent und umfassend und prüft ob und inwieweit ein individueller Anspruch besteht. Die Wichtigsten Hilfearten sind hier:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SXB XII
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SXB XII
  3. Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    Die Förderung kann sich z.B. auf folgende Bereiche beziehen
    • Schulbedarf
    • gemeinschaftliches Mittagessen
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    • eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten
    • ergänzende angemessene Lernförderung
    • Schülerfahrkosten
  4. Wohngeld

In der Beratung stehen Sie und Ihre Notlage im Mittelpunkt. Welchen Hilfebedarf haben Sie? Wo gibt es Lücken in der Versorgung? Die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes sind nicht nur für die Gewährung finanzieller Leistungen zuständig. Sie sind gut vernetzt und vermitteln auch darüber hinaus gehende Hilfen. 


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