Satzungen

Satzungen

Die Gemeinde ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung berechtigt, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen      (§ 7 GO NRW).

Die von der Gemeinde erlassenen Satzungen, Verordnungen und anderen bindenden Regelungen stellen das „Ortsrecht" dar. 

Wenn Sie zu einzelnen Vorschriften weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Person.


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