Otfried und Käthe Sußmann-Stiftung

Otfried und Käthe Sußmann-Stiftung

Im Gemeindegebiet Wachtendonk wurde eine Stiftung für gemeinnützige und kirchliche Zwecke gegründet.

In der Satzung der Stiftung sind soziale und/oder dem Gemeinwohl dienende Projekte oder Einzelmaßnahmen beschrieben, die für eine Förderung in Frage kommen könnten.
Der Empfänger muss berechtigt sein, Stiftungsgelder in Empfang zu nehmen und über eine Freistellung vom Finanzamt für die Körperschaftssteuer verfügen; in der Regel sind das gemeinnützige Vereine (e.V.).

Stiftungszweck:

  1. Zweck der Stiftung ist es, soziale und/oder dem Gemeinwohl dienende Projekte oder Einzelmaßnahmen im Gemeindegebiet Wachtendonk-Wankum zu unterstützen. Verwendungsvorschläge aus der Bürgerschaft an die Vorstände sind zulässig.

  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Kunst und
    Kultur
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des
    Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes
  • Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung
  • Förderung des Sports
  • Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
  • Förderung der Tier- und Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals und des Hundesports

Einmal jährlich wird der Stiftungsvorstand über die Verwendung entscheiden. Der Treuhänder wird informiert. Ihm steht ein Vetorecht zu, wenn gegen Satzung, rechtliche oder steuerliche Bestimmungen verstoßen werden sollte.

Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse Stiftung-sussmann@web.de