Baugrundstücke Hubertusstraße

Baugrundstücke Hubertusstraße

Vergabekriterien für die Vergabe eines Baugrundstücks an der Hubertusstraße zur Bebauung mit einem Doppelhaus

Grundsätzlichen Regelungen: 

  • Das Baugrundstück hat eine Größe von insgesamt ca. 760 m² - je Doppelhaushälfte ergibt sich somit ein Baugrundstück von ca. 380 m².
  • Das Baugrundstück ist erschlossen und sofort bebaubar.
  • Es sollen sich möglichst zwei Bauwillige mit den gleichen Gestaltungsvorstellungen für das Doppelhaus gemeinsam bewerben.
    Je Doppelhaushälfte ist ein Bewerberfragebogen abzugeben. Jeder Bewerberfragebogen wird einzeln aufgrund des untenstehenden Punktesystems ausgewertet. Danach werden die Punkte beider Bewerber addiert. Die so ermittelte Punktzahl bildet die Grundlage für die Ermittlung der Rangfolge bei der Vergabe des Baugrundstücks. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
  • Die Bewerber je Doppelhaushälfte müssen die Grundstücke selbst erwerben, bebauen und den Neubau mindestens 5 Jahre bewohnen. Während dieser Zeit darf das Grundstück nicht veräußert werden. Im Kaufvertrag wird aufgenommen, dass bei Nichteinhaltung der 5-Jahres-Frist eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen ist; diese verringert sich pro Jahr der Eigennutzung um 6.000 Euro. In besonderen Härtefällen sind Abweichungen durch Beschluss des Rates möglich.
  • Es können sich auch Kapitalanleger zur Erstellung der Doppelhaushälften bewerben, die die Häuser nicht selbst bewohnen, sondern durch ihr Investment neuen Mietwohnraum im Gemeindegebiet schaffen.
  • Grundsätzlich kann auch ein Kapitalanleger beide Doppelhaushälften errichten und vermieten. In der Rangfolge werden jedoch weiterhin Bauherren zur Eigennutzung, danach Kapitalanleger für die Errichtung jeweils einer Doppelhaushälfte und erst dann Kapitalanleger für die Errichtung beider Doppelhaushälften bevorzugt.
  • Mit dem Bau des Wohnhauses muss innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb des Grundstücks (Datum Kaufvertrag) begonnen werden; innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb ist das Gebäude fertigzustellen.

 

Verkaufspreis:

Der Verkaufspreis beträgt 185 Euro pro Quadratmeter. Bei einem Grundstückserwerb durch einen Kapitalanleger beträgt der Grundstückspreis 215 Euro pro Quadratmeter. Hierin enthalten sind die Kosten für die erstmalige Herstellung der Straße (wie sie sich vor Ort darstellt) und der Kanalanschlussbeitrag.

Nicht enthalten und vom Käufer noch zu zahlen sind:

  • Vermessungskosten von höchstens 4,32 Euro/m²
  • der Baukostenzuschuss für die Herstellung der Wasserleitung
  • die Hausanschlusskosten für den Anschluss an die Wasserleitung
  • die Kanalhausanschlusskosten (vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze)
  • die Kosten für den Anschluss des Grundstücks an das Netz für Telekommunikationseinrichtungen, Strom, evtl. zur Wäremversorgung etc.
  • die Eigentumsübertragungskosten (Notargebühren, Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer etc.)

 

Punktesystem zur Ermittlung einer Reihenfolge für die Vergabe der Grundstücke:

zum Haushalt gehörende Kinder unter 18 Jahren – pro Kind                       2 Punkte
zum Haushalt gehörende Schwerbehinderte Personen                                1 Punkt                                                 (Grad der Behinderung mind. 50) – pro Person
Bisher kein Wohnungs-/Hauseigentum                                                             1 Punkt
Bereits Einwohner der Gemeinde bzw. früher einmal gewesen                   2 Punkte
Arbeitsplatz in Wachtendonk                                                                              1 Punkt
Ehrenamtliche Tätigkeit in Wachtendonk (z. B. Feuerwehr)                          1 Punkt                                               mind. seit einem Jahr bei Abgabe Bewerberfragebogen


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