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Anmeldung eines Haupt- und Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger müssen sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnsitz anmelden. Die Gemeinde Wachtendonk gibt die Daten automatisch an die Wegzugskommune weiter.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokumente von allen anzumeldenden Personen (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde) (Führerschein reicht nicht aus!)
- bei Verheirateten: Eheurkunde; bei Unverheirateten: Geburtsurkunde
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Sorgerechtsnachweis
- Bestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus!)
Weiterführende Informationen
Anmeldungen können nur persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden.
Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden kann.
Frist
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Anträge / Formulare