Anmeldung eines Haupt- und Nebenwohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Bürgerinnen und Bürger müssen sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnsitz anmelden. Die Gemeinde Wachtendonk gibt die Daten automatisch an die Wegzugskommune weiter.

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokumente von allen anzumeldenden Personen (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde) (Führerschein reicht nicht aus!)
    • bei Verheirateten: Eheurkunde; bei Unverheirateten: Geburtsurkunde
    • ggf. Scheidungsurteil
    • ggf. Sorgerechtsnachweis
    • Bestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus!)
  • Weiterführende Informationen

    Anmeldungen können nur persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden.

    Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden kann.

  • Frist

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende