Europawahl 2024

Europawahl 09.06.2024

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In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.


Wer ist wahlberechtigt?

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag

  1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Informationen für Unionsbürgerinnen und –bürger finden Sie hier: 
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html


Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen für Deutsche im Ausland finden sie hier: 
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html


Wahlhelfende gesucht

Wie kann ich Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?

Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der EU besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben


Was machen Wahlhelferinnen/Wahlhelfer?

  • Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise der Wählerinnen und Wähler
  • Sie geben die Stimmzettel aus.
  • Sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum.
  • Sie beobachten den Zutritt zu den Wahlkabinen
  • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.

Wahlhelfende werden entweder in einem Urnen-Wahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt. 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.

Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal besteht in der Regel aus acht Personen, muss aber nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten etabliert. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, sodass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung um 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.

In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab 16:00 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen. In einem zweiten Verfahren zählen Sie die per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus. Auch hier beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses um 18.00 Uhr.

Damit Sie optimal auf Ihren Einsatz und Ihre Aufgaben am Wahltag vorbereitet sind, erhalten Sie rechtzeitig umfangreiches Informationsmaterial. Als Dankeschön für Ihr Engagement erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Bei der Europawahl ist dieses auf je 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes festgelegt. 

Wenn Sie bei der Europawahl helfen möchten, melden Sie sich bei unserem Wahlteam 
(E-Mail: wahlen@wachtendonk.de) oder direkt über das Wahlhelferportal.

Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer: https://wachtendonk.de/wahlhelferportal

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