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Straßenbeleuchtung
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde ist für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung zuständig. Diese erfolgt zum Teil durch den gemeindlichen Betriebshof und zum Teil durch Fremdfirmen.
Erforderliche Unterlagen
- 4-stellige Lampennummer oder die nächstliegende Adresse des defekten Lampenstandortes
- Meldung über den am Mast befindlichen QR-Code
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Schadensmeldung überprüft der Betriebshof turnusmäßig die Beschädigung und setzt diese instand. Sofern der Schaden größeren Ausmaßes ist, wird dieser durch eine Fremdfirma repariert.
Bearbeitungsdauer
In der Regel werden die Leuchten innerhalb 1 bis 2 Wochen instandgesetzt.

