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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Entwurf des Abschlussberichts liegt vor
Die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wachtendonk ist ein entscheidender Meilenstein für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung der Zukunft. Ziel ist es, die Wärmeversorgung (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme) schrittweise bis spätestens 2045 vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Der vorliegende Entwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG ausgearbeitet.
Aktueller Status: Die Planungsphase ist abgeschlossen. Der Entwurf des Abschlussberichts liegt nun offiziell aus. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren und das Konzept aktiv mitzugestalten.
Öffentliche Auslegung
Gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) erfolgt die offizielle Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 02.09.2026. Während dieser Frist können Sie den Entwurf einsehen und Anregungen oder Stellungnahmen einreichen.
Wo können Sie die Unterlagen einsehen?
- Online: Direkt hier auf unserer Webseite unter dem Pfad Leben & Soziales > Umwelt, Klima & Mobilität > Kommunale Wärmeplanung.
- Beteiligungsportal: Über das zentrale Portal des Landes unter www.beteiligung.nrw.de/portal/wachtendonk.
- Vor Ort im Rathaus: Gemeinde Wachtendonk, Weinstraße 1, im Flur des Obergeschosses vor den Zimmern OG 18 und OG 20.
Öffnungszeiten des Rathauses:
- Montags bis donnerstags: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wie können Sie eine Stellungnahme abgeben?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Feedback einzureichen. Bitte richten Sie schriftliche Einsendungen stets zu Händen von Herrn Hubert Helders:
- Digital (bevorzugt): Elektronisch über das Landes-Beteiligungsportal oder per E-Mail an hubert.helders@wachtendonk.de.
- Schriftlich: Per Post an Gemeinde Wachtendonk, z. Hd. Herrn Hubert Helders, Weinstraße 1, 47669 Wachtendonk.
- Mündlich: Während der Öffnungszeiten persönlich zur Niederschrift im Rathaus im Zimmer OG 18.
Hinweis: Nach Ablauf der Frist am 02.09.2026 werden alle Stellungnahmen geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Rückmeldungen können bei der finalen Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
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