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Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Mit der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde wurde die Verpflichtung zur Reinigung bestimmter Straßen (Fahrbahnen) und Gehwege an die Grundstückseigentümer übertragen. Es muss also jeder „vor seiner eigenen Tür kehren" und dort weggeworfene Verpackungen oder Ähnliches beseitigen.
Fahrbahnen und Gehwege einschließlich der Bankette sind einmal wöchentlich zu reinigen. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Rechtsgrundlage
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wachtendonk (Straßenreinigungssatzung)

