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Melderegisterauskünfte
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer erweiterten Melderegisterauskunft.
Voraussetzung
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann.
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
Weiterführende Informationen
Seit dem 1. November 2015 bedarf es zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Erweiterte Melderegisterauskünfte sind nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.
Anträge / Formulare

