Melderegisterauskünfte

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.

    Dabei wird unterschieden zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer erweiterten Melderegisterauskunft.

  • Voraussetzung

    Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann.

  • Kosten

    Einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro

    Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro

  • Weiterführende Informationen

    Seit dem 1. November 2015 bedarf es zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Erweiterte Melderegisterauskünfte sind nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

  • Anträge / Formulare


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