Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Es gibt zwei verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

    Ein sogenanntes „privates" Führungszeugnis, das an Ihre Wohnanschrift gesandt wird, und ein „behördliches", das an eine Behörde geschickt wird. Die Gemeinde Wachtendonk sendet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Gemeinde keinen Einfluss. Das Führungszeugnis muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beantragt werden.

    Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr können das Führungszeugnis selber beantragen.

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Personalausweis oder Reisepass
    2. ggf. Verwendungszweck und Anschrift der empfangenden Stelle, sofern das Führungszeugnis direkt dorthin übersandt werden soll
    3. bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie der antragstellenden Person
    4. bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle, aus der hervorgeht, dass ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG benötigt wird
  • Kosten

    13 Euro


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende