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Spendenbescheinigungen
Leistungsbeschreibung
Bei Spenden handelt es sich um Zuwendungen zur Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke.
Vereine, die gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz fördern und vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt sind, können selbst Spendenbescheinigungen ausstellen.
Die Gemeindeverwaltung selber stellt Spendenbescheinigungen nur noch dann aus, wenn es sich um Spenden für Zwecke der Gemeinde handelt. Beispiele sind hier:
- Spende für Defibrillatoren
- Spende für den gemeindlichen Hilfsfonds zum Wohle von Kindern und Jugendlichen
Geht eine Spende für einen solchen Zweck bei der Zahlungsabwicklung (Hinweis auf Spende und Spendenbescheinigung sind erforderlich), wird eine Spendenbescheinigung umgehend ausgestellt.

