Altkleidersammlung

Altkleidersammlung

Seit dem 01. Januar 2025 gilt eine Getrenntsammlungspflicht für Textilien. Das bedeutet, dass diese nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen, sondern in separate Altkleidercontainer gebracht werden müssen. Ziel ist es, so die Wiederverwendung und das Recycling der Textilien zu fördern.
Zerrissene, verdreckte oder feuchte Kleidung gehört weiterhin in die Restmülltonne.

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