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Osterfeuer in Wankum und Wachtendonk ausschließlich durch Vereine und Organisationen
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Wachtendonk erneut darauf hin, dass Osterfeuer ausschließlich von anerkannten Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder sonstigen Organisationen durchgeführt werden dürfen.
Die Ausrichtung durch Privatpersonen ist nicht gestattet.
Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige muss dort spätestens zehn Werktage vor dem geplanten Termin eingehen.
Für Rückfragen steht Ihnen Julia Sala gerne zur Verfügung.
Telefon: 02836 9155-57
E-Mail: julia.sala@wachtendonk.de


