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Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung
Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.
Erforderliche Unterlagen
1. Originaldokument
2. Kopie des Originaldokuments
Bei Beglaubigung einer Unterschrift zusätzlich:
3. Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Leistung.
a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
2,50€
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen (je Seite)
4,20€
Weiterführende Informationen
Standesamtliche Urkunden können nicht beglaubigt werden; es muss eine Abschrift beim Standesamt angefordert werden.

