Beglaubigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Originaldokument

    2. Kopie des Originaldokuments

    Bei Beglaubigung einer Unterschrift zusätzlich:

    3. Personalausweis oder Reisepass

  • Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Leistung.

    a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

    2,50€

    b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen (je Seite)

    4,20€

  • Weiterführende Informationen

    Standesamtliche Urkunden können nicht beglaubigt werden; es muss eine Abschrift beim Standesamt angefordert werden.

    Die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten ist bei uns nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Kreisverwaltung Kleve oder an die Verwaltungsnebenstelle Geldern.


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Zuständige Mitarbeitende