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Lantagswahl 2027
Landtagswahl 25.04.2027
Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer: https://wachtendonk.de/wahlhelferportal
Die Landesregierung hat den Wahltermin für die Landtagswahl auf den 25. April 2027 festgesetzt.
Aktuelle Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf den Seiten der Landeswahlleiterin (https://www.im.nrw/landtagswahl-2027).
Wer ist wahlberechtigt?
Sie sind in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt, wenn Sie
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
- sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
Wahlhelfende gesucht
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Die Gemeinde Wachtendonk sucht zu jeder Wahl freiwillige Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt ausüben möchten.
Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer: https://wachtendonk.de/wahlhelferportal
Wie kann ich Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
Was machen Wahlhelferinnen/Wahlhelfer?
- Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise der Wählerinnen und Wähler
- Sie geben die Stimmzettel aus.
- Sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum.
- Sie beobachten den Zutritt zu den Wahlkabinen.
- Sie ermitteln das Wahlergebnis im jeweiligen Wahl-/Stimmbezirk.
Wahlhelfende werden entweder in einem Urnen-Wahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt.Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.
Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal besteht in der Regel aus acht Personen, muss aber nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten etabliert. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, sodass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung um 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.
In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab ca. 16:00 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen. In einem zweiten Verfahren zählen Sie die per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus. Auch hier beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses um 18.00 Uhr.
Damit Sie optimal auf Ihren Einsatz und Ihre Aufgaben am Wahltag vorbereitet sind, wird rechtzeitig eine Schulungsveranstaltung angeboten und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Als Dankeschön für Ihr Engagement erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Bei der Landtagswahl ist dieses auf je 50 Euro für die Vorsitzenden und je 40 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes festgelegt.
Wenn Sie bei der Landtagswahl helfen möchten, melden Sie sich gerne bei unserem Wahlteam
(E-Mail: wahlen@wachtendonk.de) oder direkt über das Wahlhelferportal.Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer: https://wachtendonk.de/wahlhelferportal
Kontakt
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