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Osterfeuer in Wachtendonk nur durch Vereine/Organisationen
Aus gegebenen Anlass macht die Gemeinde Wachtendonk erneut darauf aufmerksam, dass Osterfeuer nur noch von bestimmten Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Organisationen veranstaltet werden dürfen.
Privatpersonen dürfen solche Feuer nicht ausrichten.
Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss der örtlichen Ordnungsbehörde mindestens zehn Werktage vor dem beabsichtigten Brauchtumsfeuer zugegangen sein.
Genaue Informationen erhalten Sie unter Brauchtumsfeuer.