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Unerlaubte Entsorgung von Hygieneartikeln über die Toilettenspülung
In letzter Zeit sind in Wachtendonk erneut vermehrt Pumpwerke ausgefallen. Auslöser hierfür ist die unerlaubte Entsorgung insbesondere von feuchten Tüchern und Hygieneartikeln. Es erfordert einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand, um diese Verstopfungen zu beseitigen. Die Situation stimmt ärgerlich, zumal diese Störungen bei etwas mehr Sorgfalt zu 100 % vermeidbar wären.
So ist zu beachten, dass Feuchttücher aller Art, Putzlappen, Damenbinden und Windeln nicht über die Toilettenspülungen der Haushalte entsorgt werden dürfen. Oft ist reißfestes Vlies Bestandteil dieser Hygieneartikel, was sich anders als beim Toilettenpapier auf dem Weg durch die Kanalisation nicht oder kaum zersetzen kann. Stattdessen bleibt das Material in den Pumpwerken hängen und verbindet sich mit anderen Stoffen wie Essensresten und Fett. Die Folge ist, dass die Stofffetzen verklumpen und die Leitungen verstopfen.
Fallen die vermeidbaren Pumpwerksausfälle auf ein Wochenende, werden die in Bereitschaft stehenden Mitarbeiter des Betriebshofes auf den Plan gerufen. Oftmals fallen solche Einsätze auch nachts an, was für die Fremdfirmen einen erhöhten Aufwand bedeutet. Natürlich werden diese Kosten auf die Bürger umgelegt.
Dass feste Stoffe, übrigens auch in zerkleinertem Zustand, nicht über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt werden dürfen, ist in der Entwässerungssatzung der Gemeinde festgelegt. Zuwiderhandlungen können mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden.
Damit eine regelmäßige Kontrolle der Leitungen sichergestellt ist, schreibt die Selbstüberwachungsverordnung des Landes NRW jährliche Kanaldurchfahrungen vor. Auch auf diesem Wege werden unerlaubte Kanaleinleitungen festgestellt.
Die Wachtendonker Gemeindeverwaltung bittet freundlich um Beachtung.


