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Amt des Bürgermeisters
Amt des Bürgermeisters
Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Er ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses sowie Chef der Verwaltung. Neben der repräsentativen Vertretung der Gemeinde obliegt ihm die gesetzliche Vertretung in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Darüber hinaus bereitet er die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse vor und führt diese aus.
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