Kommunalwahl 14.09.2025

Hier gelangen Sie zum Briefwahlantrag.

Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14.09.2025 statt. In Wachtendonk werden in verbundenen Wahlen der/die Bürgermeisterin, der Gemeinderat und der Kreistag gewählt. 


  • Briefwahl

    Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Briefwahl kann auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden:

    • Scannen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten personalisierten QR-Codes
      Sie gelangen direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular und müssen zwecks Verifizierung nur noch Ihr Geburtsdatum eingeben. 
    • Aufrufen des Links auf der Homepage der Gemeinde Wachtendonk
      Zum Briefwahlantrag
      Sie gelangen zum Web-Antrag, in denen Sie alle Antragsdaten manuell eintragen müssen.
    • Formloser Antrag per E-Mail
      Die notwendigen Antragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) müssen genannt werden.
    • Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
      Den ausgefüllten Antrag können Sie im Wahlbüro abgeben oder per Post an das Wahlamt schicken (bitte den Umschlag ausreichend frankieren).
    • Mündlich/Persönlich
      Sie können den Antrag persönlich im Briefwahlbüro (Rathaus, Raum DG 02 im Dachgeschoss) zu den bekannten Öffnungszeiten stellen. So besteht die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus auszuüben.

    Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen mit der Post zugestellt. Die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen übernimmt die Deutsche Post AG im Inland unentgeltlich.

    Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr. Danach werden Wahlscheine nur noch in Ausnahmefällen (z. B. plötzliche schwere Erkrankung) bis zum Wahltag, 14. September 2025, 15 Uhr, ausgestellt.

    Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 16 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie die Unterlagen verloren haben, haben Sie die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, 13. September 2025, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte umgehend an das Wahlamt.

  • Wahlbezirke

    Der Wahlausschuss der Gemeinde Wachtendonk hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2025 die 14 erforderlichen Wahlbezirke gebildet.

  • Wie wird gewählt?

    Bei der Wahl zum Gemeinderat bzw. zum Kreistag hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein/e Wahlbezirksbewerber/in und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der/die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist. 

    Der/die Bürgermeister/in wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Soweit keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt am 28.09.2025 eine Stichwahl.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

    1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    2. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet (Gemeinde bzw. Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind.
    Der 42. Tag vor der Wahl ist der 03.08.2025.

    In das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl - also bis zum 29.08.2025 - zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

  • Wahlhelfende gesucht

    Die Durchführung einer Wahl ist nur mit der Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer möglich. Engagieren Sie sich und erleben Sie Demokratie hautnah – als Mitglied eines Wahlvorstandes in der Gemeinde Wachtendonk.

    Für die Besetzung der 14 Urnenwahlvorstände und 3 Briefwahlvorstände werden mindestens 136 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Wahlgeschäftes und der Auszählung der Stimmen sorgen. 

    Jede wahlberechtigte Person kann sich als Wahlhelfer oder Wahlhelferin engagieren. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Also: „Freiwillige vor“!

    Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.
    Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal besteht in der Regel aus acht Personen, muss aber nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten etabliert. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, sodass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung um 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.

    In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab 16.00 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen. Um 18.00 Uhr ist Ihr Dienst beendet und die Urnen mit den Stimmzettelumschlägen werden in die einzelnen Wahllokale gebracht.

    Alle Wahlhelfenden werden kurz vor dem Wahltag zu Schulungen eingeladen, damit Sie sich mit den Abläufen vertraut machen und Fragen stellen können.

    Als Dankeschön für Ihr Engagement erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“.
    Für die Urnenwahl erhalten Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin: 50 Euro, Schriftführung und übrige Beisitzer/Beisitzerinnen: 40 Euro
    Für die Briefwahl erhalten Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin: 25 Euro, Schriftführung und übrige Beisitzer/Beisitzerinnen: 20 Euro

    Wenn Sie bei der Kommunalwahl helfen möchten, melden Sie sich bei unserem Wahlteam
    (E-Mail: wahlen@wachtendonk.de) oder direkt über das Wahlhelferportal.

    Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer: https://wachtendonk.de/wahlhelferportal

  • Informationen zum Wahlrecht bei Wohnungswechsel (Zuzug, Wegzug, Umzug)

    Bei der Kommunalwahl sind für die Ausübung des Wahlrechts einige Punkte zu beachten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes. 

    • Zuzug vor dem 29.08.2025: Wahlberechtigte, die nach dem 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) von außerhalb zugezogen sind und sich bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) in Wachtendonk anmelden, werden spätestens einen Werktag nach der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für das Wählerverzeichnis in der Fortzugsgemeinde – sofern in Nordrhein-Westfalen gelegen – wird die Streichung veranlasst.
    • Zuzug nach dem 29.08.2025: Wahlberechtigten, die nach dem 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) – also ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) – aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Kreises Kleve zugezogen sind, werden nach der Anmeldung von Amts wegen mit einem Wahlrecht nur für die Kreistagswahl in das Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirks eingetragen. Gleichzeitig wird die Streichung im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde veranlasst. In der Fortzugsgemeinde bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
    • Wegzug: Bei einem Fortzug aus einem Wahlgebiet (Gemeinde/Stadt, Kreis) geht das Wahlrecht zu den Kommunalwahlen dieses Wahlgebiets verloren. Betroffene werden im Wählerverzeichnis gestrichen.
    • Umzug innerhalb Wachtendonk: Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) innerhalb der Gemeinde von einem Wahlbezirk in einen anderen umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen und können nur dort wählen; bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Bei Umzügen innerhalb des Wahlbezirks und bei Umzügen in einen anderen Wahlbezirk ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten.
    • Nebenwohnung: In das Wählerverzeichnis werden die Personen nicht aufgenommen, die mit Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung, wird wie bei Umzügen verfahren.
    • Haben Sie eine Wohnung, ohne angemeldet zu sein, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Haben Sie keine Wohnung, halten Sie sich aber im Wahlgebiet sonst gewöhnlich auf, werden Sie ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist in diesen Fällen nur bis zum Tag vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme – also bis zum 24.08.2025 (21. Tag vor der Wahl) möglich.
  • Wählerverzeichnis

    Bis zum 24. August 2025 erhalten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Wahlamt.

    Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 haben Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, also spätestens am 29. August 2025 bis 12 Uhr, Einspruch einlegen.

  • Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

    Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW wurden Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die ermöglichen, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

    Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um die Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist. 

    Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Gemeinde Wachtendonk pro Wahlbezirk eine eigene 0800er-Telefonnummer eingerichtet. Wenn Sie dort anrufen, werden Ihnen die Stimmzettel von einer Computerstimme vorgelesen. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar und die Anrufe für Sie kostenlos. 

    Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) kostenlos bestellen

    beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon: 02159/9655-0 oder per
    E-Mail info@bsv-nordrhein.de

    Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Blinden- und Sehbehindertenvereins https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html