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Kommunalwahl 14.09.2025
Wahlhelfende gesucht! Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14.09.2025 statt. In Wachtendonk werden in verbundenen Wahlen der/die Bürgermeisterin, der Gemeinderat und der Kreistag gewählt.
Wahlbezirke
Der Wahlausschuss der Gemeinde Wachtendonk hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2025 die 14 erforderlichen Wahlbezirke gebildet.
Wie wird gewählt?
Bei der Wahl zum Gemeinderat bzw. zum Kreistag hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein/e Wahlbezirksbewerber/in und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der/die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist.
Der/die Bürgermeister/in wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Soweit keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt am 28.09.2025 eine Stichwahl.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet (Gemeinde bzw. Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlhelfende gesucht
Die Durchführung einer Wahl ist nur mit der Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer möglich. Engagieren Sie sich und erleben Sie Demokratie hautnah – als Mitglied eines Wahlvorstandes in der Gemeinde Wachtendonk.
Für die Besetzung der 14 Urnenwahlvorstände und 3 Briefwahlvorstände werden mindestens 136 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Wahlgeschäftes und der Auszählung der Stimmen sorgen.
Jede wahlberechtigte Person kann sich als Wahlhelfer oder Wahlhelferin engagieren. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Also: „Freiwillige vor“!
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.
Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal besteht in der Regel aus acht Personen, muss aber nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten etabliert. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, sodass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung um 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.
In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab 16.00 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen. Um 18.00 Uhr ist Ihr Dienst beendet und die Urnen mit den Stimmzettelumschlägen werden in die einzelnen Wahllokale gebracht.
Alle Wahlhelfenden werden kurz vor dem Wahltag zu Schulungen eingeladen, damit Sie sich mit den Abläufen vertraut machen und Fragen stellen können.
Als Dankeschön für Ihr Engagement erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“.
Für die Urnenwahl erhalten Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin: 50 Euro, Schriftführung und übrige Beisitzer/Beisitzerinnen: 40 Euro
Für die Briefwahl erhalten Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin: 25 Euro, Schriftführung und übrige Beisitzer/Beisitzerinnen: 20 Euro
Wenn Sie bei der Kommunalwahl helfen möchten, melden Sie sich bei unserem Wahlteam
(E-Mail: wahlen@wachtendonk.de) oder direkt über das Wahlhelferportal.
Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer: https://wachtendonk.de/wahlhelferportal
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