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Fischereischein allgemein
Leistungsbeschreibung
Digitale Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen
Ab dem 03. Juli 2026 wird die Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen modernisiert und digitalisiert.
Bürgerinnen und Bürger können den Fischereischein künftig entweder online über das NRW-Serviceportal oder persönlich bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen.
Der Fischereischein wird künftig als lebenslang gültiges Dokument ausgestellt. Die tatsächliche Gültigkeit ergibt sich aus der fristgerechten Entrichtung der Fischereiabgabe (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
Wichtige Änderungen auf einen Blick
- Antragstellung online oder vor Ort möglich
- Fischereischein künftig lebenslang gültig
- Gültigkeit abhängig von der gezahlten Fischereiabgabe
- Nachweise können digital, als Ausdruck oder Karte mitgeführt werden
- Alte Fischereischeine behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen stellt das Land Nordrhein-Westfalen bereit unter:
https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

