Fischereischein allgemein

  • Leistungsbeschreibung

    Digitale Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen

    Ab dem 03. Juli 2026 wird die Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen modernisiert und digitalisiert.

    Bürgerinnen und Bürger können den Fischereischein künftig entweder online über das NRW-Serviceportal oder persönlich bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen.

    Der Fischereischein wird künftig als lebenslang gültiges Dokument ausgestellt. Die tatsächliche Gültigkeit ergibt sich aus der fristgerechten Entrichtung der Fischereiabgabe (für 1 oder 5 Kalenderjahre).


    Wichtige Änderungen auf einen Blick

    • Antragstellung online oder vor Ort möglich 
    • Fischereischein künftig lebenslang gültig 
    • Gültigkeit abhängig von der gezahlten Fischereiabgabe 
    • Nachweise können digital, als Ausdruck oder Karte mitgeführt werden 
    • Alte Fischereischeine behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit 


    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen stellt das Land Nordrhein-Westfalen bereit unter:

    https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende