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Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wohngeld können
- die Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss) oder
- die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss)
beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben
- Bescheinigung des Vermieters
- Mietvertrag (bei Mietzuschuss)
- Nachweise über die Hausbelastungen (bei Lastenzuschuss)
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
Kosten
Es werden keine Gebühren erhoben.
Weiterführende Informationen
Sie können Ihren Wohngeld-Antrag auch online über den Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) stellen.
Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung mit dem Wohngeldrechner kann der Wohngeldantrag online gestellt werden, indem ergänzende Angaben u.a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden. Das MHKBG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei den elektronisch gestellten Wohngeldanträgen auch ohne Unterschrift um formelle Wohngeldanträge handelt, die auch als solche anerkannt werden.
Anträge / Formulare

