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Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Mietzuschuss für Mieter*innen und Lastenzuschuss für Eigentümer*innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens und
- der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung.
Für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, kann zusätzlich ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz gestellt werden.
Anträge / Formulare
Antragsmöglichkeiten
Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Antrag stellen und Nachweise hochladen.
Portal Gemeinsam Online
Online-Dienste (gemeinsamonline.de)
Die Anträge sind auch auf dieser Seite unter "Formulare" direkt verlinkt.
Alternativ können Sie sich auch weiterhin per E-Mail an wohngeldstelle@wachtendonk.de oder telefonisch melden. Ihnen werden dann die Antragsunterlagen postalisch zugeschickt.
Weiterführende Informationen
Wohngeld-Proberechner
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf dieser Seite unter „Anträge/Formulare“
Wichtiger Hinweis: Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld.
Anträge / Formulare
- Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung
- Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
- Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
- Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
- Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung
- Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
- Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
- Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

