Teilnahmevoraussetzungen Gremiensitzungen


Anwendung der 3-G-Regel


Nach einem heute veröffentlichten aktualisierten Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) gilt für Sitzungen kommunaler Gremien (Rats- und Ausschusssitzungen) bei einem Inzidenzwert von über 35:

Sowohl die Gremienmitglieder selbst als auch die teilnehmende Öffentlichkeit müssen eine Immunisierung (Impfung oder Genesung) oder Testung nachweisen (3-G-Regel).

Die Gemeinde Wachtendonk weist darauf hin, dass dies erstmalig für die Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Verkehr am 26.08.2021 gilt.

Bitte halten Sie daher einen 3-G-Nachweis für die Eingangskontrolle im Bürgerhaus bereit.

Die Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht innerhalb des Bürgerhauses werden bis auf Weiteres beibehalten. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.